Hallo,
aus der Diskussion
LGPL, MIT, BSD, oder weiter schnarchenhat sich der folgende Entwurf für eine Modul-FAQ ergeben.
Ich stelle die hier mal zur Diskussion mit der Bitte um Erweiterungs- und Änderungsvorschlägen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin daß ich weder Rechtsanwalt bin, noch in dieser Thematik irgendwie bewandert bin. Die folgenden Informationen habe ich hauptsächlich dem unten genannten Buch ("Die GPL - kommentiert und erklärt"), sowie den im Text genannten Web-Seiten entnommen.
Informieren Sie sich bei einem Fachanwalt.thorn.
Edit: Dieser FAQ-Entwurf stellt die Situation dar, wie sie sich 2009 darbot, insbesondere mit Hinblick auf den bisherigen Copyright-Inhaber und seiner Intention. Inzwischen (2010) sind die Rechte an WebsiteBaker an einen Verein übertragen worden, von dem noch keine (mir bekannten) Äußerungen zu dieser Thematik vorliegen.####### FAQ-Entwurf Start #########################################
Historie:
- V1.1 - 23 Mai 2010 - Author: Thomas "thorn" Hornik
Q.0 hinzu.
"Literaturtipp" in "Weiterführende Informationen" umbenannt, und ergänzt.
Q.3: Klarstellung wofür man kein Geld verlangen darf.
Q.1: "keine eigene Lizenz" geändert zu "keine GPL-inkompatible Lizenz"
- V1.0.x - Sep-Dez 2009 - Author: Thomas "thorn" Hornik
verschiedene Ergänzungen
- V1.0 - 04 Sep 2009 - Author: Thomas "thorn" Hornik
Erste Version
Q.0: Wann hat die GPL keine Bedeutung für mich
oder
Darf ich Software unter GPL für den privaten / internen Einsatz verändern?A: Solange Sie ("Sie" meint hier auch juristische Personen, also Firmen) die Software nicht verteilen, d.h. an Fremde übergeben oder Fremden zugänglich machen (als Quelltext oder Programm), dürfen Sie die Software verändern oder kombinieren wie immer Sie wollen.
Sie dürfen diese veränderte Software innerhalb des Unternehmens auf beliebig vielen Arbeitsplätzen / Servern ausführen, und die Software auch auf Servern ausführen, die über das Internet erreichbar sind (z.B. als Web-Server, CMS, ...). In diesem letztgenannten speziellen Fall besteht auch keine Pflicht, den Quelltext der Software verfügbar zu machen, da Sie über den Server nicht die Software selber zugänglich machen (im Sinne einer Verteilung der Software) sondern nur die Ausgaben die von der Software erzeugt werden.
Die Folgenden Punkte befaßen sich mit der Frage, was bei einer
Verteilung der Software zu beachten ist.
Q.1: Muß ich ein selbst geschriebenes Modul für WebsiteBaker unter der GPL freigeben?A: Hier muß man zwei Fälle unterscheiden:
1. Das Modul ist ein "abgeleitetes Werk", das heißt Sie haben ein bereits vorhandenes Modul (das nicht von Ihnen stammt) verändert, oder Ihr Modul basiert auf solch einem fremden Modul.
In diesem Fall müssen Sie die Lizenz des Ursprungsmoduls beachten. Dies heißt insbesondere, daß, wenn das Ursprungsmodul unter der GPL stand, auch Ihr abgeleitetes Modul unter der GPL stehen muß.
2. Sie haben Ihr Modul komplett selbst erstellt.
In diesem Fall können Sie Ihr Modul unter der GPL, oder einer zur GPL kompatiblen Lizenz (siehe
http://www.gnu.org/philosophy/license-list.html#GPLCompatibleLicenses) veröffentlichen, womit Sie rechtlich auf jeden Fall auf der sicheren Seite sind.
Wollen Sie Ihr Modul dagegen unter einer eigenen oder einer nicht GPL-kompatiblen Lizenz veröffentlichen, begeben Sie sich in rechtlich unsicheres Fahrwasser (einfach deshalb, weil noch keine rechtsgültigen Gerichtsurteile zu diesem Thema vorliegen). Bei strenger Auslegung der GPL (und ihrer Intention) dürfen Sie keine GPL-inkompatible Lizenz benutzen, da nach dieser Auslegungsweise Ihr Modul und WebsiteBaker ein "verbundenes Werk" oder "abgeleitetes Werk" bilden (z.B. deshalb, weil das Modul ohne WebsiteBaker nicht lauffähig ist, oder auch weil Ihr Modul speziell für WebsiteBaker geschrieben wurde). Siehe
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLAndPlugins.
Um dennoch eine eigene Lizenz verwenden zu können, müßten Sie z.B. glaubhaft darlegen können, daß Ihr Modul nicht speziell für WebsiteBaker geschrieben wurde, sondern mit unterschiedlichen Systemen (z.B. Typo3, Joomla, Drupal, ...) lauffähig ist.
Eine Möglichkeit, den Copyleft-Effekt zu umgehen, und damit eine beliebige Lizenz benutzen zu können, könnte darin bestehen, das Modul getrennt von WebsiteBaker zu verteilen (was ohnehin bei websitebaker-Modulen der Normalfall ist). Im Buch: „Die GPL kommentiert und erklärt“, vom Institut für Rechtsfragen der Freien und Open Source Software, heißt es dazu:
Unabhängig von der Frage, wann ein »derivative work« im Einzelfall vorliegt, ist der Vertrieb von eigener Software alleine immer dann unter einer beliebigen Lizenz zulässig, wenn sie keinen GPL-Code enthält. Selbst wenn die »Verbindung« der eigenen Software mit dem GPL-Programm ein »abgeleitetes Werk« ergeben würde, wäre der alleinige Vertrieb gestattet. Das liegt daran, dass in diesem Fall nicht das bearbeitete Programm vertrieben wird, sondern nur eigener Code. Dass damit der Copyleft-Effekt durch entsprechende Vertriebskonstrukti onen umgangen werden kann, lässt sich wohl nicht vermeiden. Wo die Grenzen solcher Umgehungsmöglichkeiten liegen, muss letztlich die Rechtsprechung zeigen.
Seitens der Entwickler von WebsiteBaker besteht jedoch Einigkeit darüber, daß auch kommerzielle Module möglich sein sollen. Gemeinhin werden darunter auch solche Module verstanden, die eine nicht GPL-kompatible Lizenz benutzen.
In der Diskussion
http://www.websitebaker2.org/forum/index.php/topic,2245.msg13944.html#msg13944 sagt Ryan Djurovich, der Entwickler und Copyright-Inhaber von WebsiteBaker:
I am certainly all for commercially-licensed addons - in fact, the main reason why I designed WB to be modulated, and why I want WB3 to be even more modulated, is so that I can hopefully get a little more cash out of my work
...
So, what I say is, license how you want.
Diese "Absichtserklärung" bedeutet jedoch keinen Rechtsanspruch, sondern stellt lediglich ein "Gentleman Agreement" dar. Da aber im Endeffekt nur der Copyright-Inhaber gegen einen Lizenzverstoß klagen könnte, und diesbezüglich eine klare Aussage von Ryan Djurovich vorliegt kommerzielle Module zu erlauben, kann man davon aussgehen, daß man eigene WebsiteBaker Module unter jeder beliebigen (auch kommerziellen) Lizenz anbieten darf (ganz nach dem Motto
„Wo kein Kläger, da kein Richter“).
Bitte beachten Sie aber, daß
Werbung für kommerzielle Module im Forum nicht erwünscht ist.
Q.2: Mein Modul nutzt Pear-Module. Was ist dabei zu beachten?A: Auch hier gilt, daß Ihr Modul und ein Pear-Modul ein "verbundenes Werk" bilden, sodaß das Pear-Modul nur dann
zusammen mit Ihrem Modul verteilt werden darf, wenn das Pear-Modul eine GPL-kompatible Lizenz benutzt. Auch wenn inzwischen viele Pear-Module die BSD (3-clause) oder die LPGL benutzen, gibt es immer noch einige Pear-Module die die „PHP-Lizenz“ benutzen, welche
nicht GPL-kompatible ist (siehe
http://www.gnu.org/philosophy/license-list.html#PHP-3.01) ist. Solche Module dürfen nicht zusammen mit GPL-Software verteilt werden. Siehe z.B.
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLAndPlugins,
http://groups.drupal.org/node/12646#comment-52480.
Auch die Benutzung von "Tricks", wie z.B. Wrappern oder Bridges, um nicht-GPL-Software in GPL-Software einzubinden
und zusammen zu verteilen ist nicht erlaubt (siehe z.B.
http://groups.drupal.org/node/15269#comment-52027).
Die „system library exception“ der GPL kann hier auch nicht zur Anwendung kommen, da Pear-Module nicht unter "System-Bibliotheken" im Sinne der GPL fallen. Allerdings besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, bei Ihrem unter der GPL stehendem Modul eine Erweiterung der Lizenz vorzunehmen (Siehe
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#GPLIncompatibleLibs). Beachten Sie aber, daß bei jeder Lizenz-Änderung
alle (Mit-)Urheber (Miturheber eines Programms ist jeder, der irgendwann einmal eine Änderung/Erweiterung am Programm durchgeführt hat [bei Auftragsarbeiten wird es wohl auf die Art des Vertrages ankommen]) zustimmen müssen.
Das
getrennte Verteilen von GPL-Software und nicht-GPL-Software ist dagegen immer möglich, wenn auch rechtlich nicht eindeutig geklärt (siehe die Frage „Muß ich ein selbst geschriebenes Modul für WebsiteBaker unter der GPL freigeben?“ und
http://www.gnu.org/licenses/gpl-faq.html#FSWithNFLibs).
Q.3: Kann ich mein Modul, das unter der GPL steht, verkaufen, oder sonst wie damit Geld verdienen?A: Auch wenn Sie im Internet immer wieder etwas anderes Lesen: die Antwort lautet „Ja“, Sie dürfen soviel Geld dafür verlangen, wie sie wollen. Sowohl für Ihr Modul selber (niemand kann Ihnen vorschreiben das Modul kostenlos abgeben zu müssen), als auch für Installation, Support, Wartung, kundenspezifische Erweiterungen, u.s.w.
Allerdings darf der Kunde/Käufer (so sieht es die GPL vor) das Modul beliebig (auch kostenlos) weitergeben.
(Siehe zum Thema verkaufen von GPL-Software:
http://www.gnu.org/philosophy/selling.html und
http://www.ifross.org/darf-open-source-software-kommerziell-sein).
Es gibt nur zwei Punkte, für die Sie kein Geld verlangen dürfen:
- Für die Bereitstellung des Quelltextes (Sie müssen jedem der Ihr Programm besitzt auch den Quelltext zur Verfügung stellen. Im Falle eines PHP-Programms erübrigt sich dies natürlich zumeist).
- Für Lizenzgebühren (d.h. für die Einräumung von Nutzungsrechten nach GPL).
Weiterführende Informationen:Die jeweiligen Autoren und sonstigen Verantwortlichen dieses Projekts übernehmen keine Haftung für den Inhalt dieser FAQ, insbesondere im Hinblick auf Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen. Das Geltendmachen von Ansprüchen jeglicher Art ist ausgeschlossen.####### FAQ-Entwurf Ende #########################################