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Author Topic: Bakery Rechtssicherheit  (Read 542 times)
gottfried

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« on: October 11, 2008, 07:35:16 PM »

Hallo Team !

Ich brüte nun geraume Zeit drüber, wie ich ohne Rechtsanwalt eine Rechts bzw. Abmahnsicherheit für die Bakery herbekomme. Bin ängstlich. Kann die ja nicht einfach wo kopieren - sonst hab ich wieder ein Copyrightproblem.

gibts da z.B freie Standardagb mitsamt Rücksende- und Verpackungsverordnu ng und Zeug ??
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Hans>NULL

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« Reply #1 on: October 11, 2008, 08:11:59 PM »

Es gibt kein "wirkliches" Problem beim Abkupfern, außer z.B. die AGB's eines Autohändlers für eine Bäckerei zu verwenden. Eine Eigenleistung muß meistens erbracht werden.  Es geht darum, daß der Bürger bestimmte gesetzliche Vorschriften oder Vorgaben erfüllen muß. Da gibt's keine schöpferische Höhe, nur die persönliche Note. Im Zweifelsfall, also bei ungültigen Vereinbarungen, greift sowieso das BGB, und bei ganz bösen auch noch der Verbraucherschutz.

Vielleicht nicht soviel brüten, dafür aber die aktuellen eindeutigen Rechtsfälle lesen. Die gibt's im Netz. Dazu braucht man keine Beck'schen Handbücher zu kaufen.

Gruß, Hans>NUL
p.s. Kleiner Tip: Bei Elektronischen Shops, wie opencommerce u-a. gibt's schon verwertbare Texte als Beilage. Guten Appetit.

Nachtrag:
Ein Beispiel dafür wie schnell sich Vorschriften ändern können und man seinen Shop "nicht für ewig" mit einem unveränderlichen Text ausstatten kann, ist die Widerrufsbelehrung. Gerade geändert, steht die nächste Änderung schon 2009 an. Lesetip hierzu: Neues Widerrufs und Rückgaberecht

Übrigens können die Texte in "ganz normaler Alltagssprache" verfaßt werden. Entscheidend ist, daß der Text das juristische Ziel erfüllt, sonst nix. Die meisten Texte sind von Juristen gemacht, weshalb sie dementsprechend bewertet werden. Allein von Juristen formulierter Text bedeutet bekanntlich aber keine absolute Rechtssicherheit. Also Mut zu eigener Stärke.

Kannsu auch so schraibn: Du darfst zurückschicker, abba nix kaputt, und nich erst Weihnachten. Wennu Paket hast, dann darfsu gucken 6 Wochen. Dann gehört Dir.
usw.

« Last Edit: October 12, 2008, 12:55:48 PM by Hans>NULL » Logged

albatros

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« Reply #2 on: October 11, 2008, 10:11:13 PM »

@Hans>NULL

Na wenn Dir dafür mal nicht ein übereifriger, geldgieriger und abmahnungsgeiler Schwarzrock wegen "unerlaubter Rechtsberatung" ans Bein pinkelt.  grin

Gruß

albatros
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Stefek
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« Reply #3 on: October 11, 2008, 10:49:36 PM »

Hallo Albatros.
In der aktuellen t3n (ein Magazin für open source & web) gibt es einen großen Commerce Beitrag für Leute, die einen Shop im Internet haben. Vorgestellt werden auch viele open source Shop-Lösungen und ein PDF zum Thema Recht.

Vielleicht könnte es Dir nützen.

MfG,
Stefek
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"Es gibt viele Pfade am Fuße des Berges,
doch von der Spitze aus, erblicken wir alle den selben Mond."
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albatros

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« Reply #4 on: October 11, 2008, 11:22:08 PM »

Hi Stefek,

danke für den Tipp.
Auch in Gottfrieds Namen.  grin

Gruß

Uwe aka albatros
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Stefek
Backend Theme Team
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« Reply #5 on: October 12, 2008, 01:19:30 AM »

Auch in Gottfrieds Namen.  grin

Hast es erfasst.
Habe tatsächlich nicht nach oben gescrollt, um den Namen des Initiators zu lesen.

War aber tatsächlich auch an Gottfried gerichtet.

Aber die Beiträge waren gut in dem Magazin, auch wenn ich den PHP Journal bevorzuge (das t3n ist ZU sehr Typo3 orientiert).


 wink
Stefek
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Hans>NULL

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« Reply #6 on: October 12, 2008, 01:35:10 AM »

Das Rechtsberatungsgese tz (RBerG) ist am 30. Juni 2008 durch das Rechtsdienstleistun gsgesetz abgelöst worden. Da heißt es konkret : Rechtsdienstleistun g ist jede Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalles erfordert (§ 2 RDG). Tätigkeiten, die sich im Auffinden, der Lektüre, der Wiedergabe und der bloß schematischen Anwendung von Rechtsnormen erschöpfen, sind allerdings keine Rechtsdienstleistun gen.
Siehe auch  Wikipedia und für Webdesigner oder Personen wie der Fragesteller: akademie.de

Ich vermute, daß den meisten die Veränderung der Rechtslage überhaupt nicht bekannt ist. Wer sich vorher nicht mit rechlichen Fragen auseinandergesetzt hat, wird durch die Gesetzesänderung allein keinen Vorteil oder ein besseres Verständnis erlangen. Einzig  mehr Rechtssicherheit ist zu verbuchen, z.B. in Foren wie hier, wo dann nicht mehr bei jeder Auskunft die juristische Keule droht.

off topic Ände

Gruß, Hans>NUL

« Last Edit: October 12, 2008, 02:02:20 PM by Hans>NULL » Logged

egnal

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Jeden Tag ein bisschen besser.


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« Reply #7 on: October 12, 2008, 11:06:56 AM »

@gottfried
Vielleicht schaust Du dich einmal in einem reinen Shop-Forum um wie z.b. hier:
http://www.ecombase.de/forum/index.php?
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Gruß Henry - www.forum-w.de
gottfried

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« Reply #8 on: October 13, 2008, 10:55:07 AM »



Code:
Kannsu auch so schraibn: Du darfst zurückschicker, abba nix kaputt, und nich erst Weihnachten. Wennu Paket hast, dann darfsu gucken 6 Wochen. Dann gehört Dir.
usw.

aaahhhh .....  ja

vielen Dank für alle Tips !
« Last Edit: October 13, 2008, 10:58:59 AM by gottfried » Logged
Hans>NULL

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« Reply #9 on: October 13, 2008, 07:59:21 PM »

Quote
aaahhhh .....  ja
In dieser Einfachheit lauert schon ein Falle, da deutlich gemacht werden muß, daß "und nich erst Weihnachten" eine Metapher darstellt  evil Sonst ist der Satzteil nur bis ein paar Wochen vor Weihnachten gültig.  grin
Gruß, Hans>NUL

« Last Edit: October 13, 2008, 08:03:29 PM by Hans>NULL » Logged

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